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   BFH, 21.08.1985 - I R 208/81   

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https://dejure.org/1985,16151
BFH, 21.08.1985 - I R 208/81 (https://dejure.org/1985,16151)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1985 - I R 208/81 (https://dejure.org/1985,16151)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1985 - I R 208/81 (https://dejure.org/1985,16151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sammlung von Altpapier und Altkleidern als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft oder als Gewerbebetrieb einer sonstigen juristischen Person des privaten Rechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.12.1978 - I R 77/76

    Gemeinnütziger Zweck - Veranlagungsverfahren - Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 21.08.1985 - I R 208/81
    Darüber hatte das FA in den Veranlagungsverfahren für die Körperschaftsteuer der Streitjahre und für den jeweiligen Steuerabschnitt zu entscheiden (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 1978 I R 77/76, BFHE 127, 327, BStBl II 1979, 481).
  • FG Berlin, 15.09.1997 - 8186/97
    Der Senat schließt sich deshalb der früheren Rechtsprechung des BFH an, wonach bei Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht, auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden (vgl. Urteil vom 8. Juni 1966 - I 151/63 - BStBl III 1966, 632 und auch BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 208/81 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFH/NV-; 1987, 397 sowie entsprechende Äußerungen der Literatur: Jost DB 1991, 518; Streck, KStG, 4. Auflage (1995), § 5 Anm. 10; Jost in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, § 5 KStG, Anm. 105 a).
  • FG Berlin, 12.01.1998 - 8 K 8567/97

    Einkommensteuer; Gewinnerzielungsabsicht bei Lohnsteuerhilfevereinen

    Der Senat schließt sich deshalb der früheren Rechtsprechung des BFH an, wonach bei Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht, auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden (vgl. Urteil vom 8. Juni 1966 - I 151/63 -;, BFHE 86, 639, BStBl III 1966, 632 und auch BFH-Urteil vom 21. August 1985 - I R 208/81 -;, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFH/NV-; 1987, 397 sowie entsprechende Äußerungen in der Literatur: Jost, DB 1991, 518; Streck, KStG, 4. Auflage (1995), § 5 Anm. 10; Jost in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, § 5 KStG, Anm. 105 a; Hüttemann, Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit, 1991, S. 122 ff.).
  • FG Berlin, 27.10.1997 - 8 K 8209/97
    Der Senat schließt sich deshalb der früheren Rechtsprechung des BFH an, wonach bei Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht, auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden (vgl. Urteil vom 8. Juni 1966 - I 151/63 -;, BFHE 86, 639, BStBl III 1966, 632 und auch BFH-Urteil vom 21. August 1985 - I R 208/81 -;, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFH/NV-; 1987, 397 sowie entsprechende Äußerungen in der Literatur: Jost, DB 1991, 518; Streck, KStG, 4. Auflage (1995), § 5 Anm. 10; Jost in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, § 5 KStG, Anm. 105 a; Hüttemann, Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit, 1991, S. 122 ff.).
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